wir prüfen Ihre PSAgA 

als Sachkundige nach DGUV 312-906          auch bei ihnen vor Ort*      

Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung, sowie in der TRBS 2121-2 ist festgelegt, dass gewerblich genutzte Leitern und Tritte der regelmäßigen Prüf-, und Dokumentationspflicht unterliegen.

Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Leitern und Tritte wiederkehrend auf ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden.

Unabhängig von den Prüfungen durch eine beauftragte Person in der Firma, müssen Leitern und Tritte je nach Betriebsverhältnissen, insbesondere nach der Nutzungshäufigkeit, der Beanspruchung bei der Benutzung sowie der Häufigkeit und Schwere festgestellter Mängel bei vorangegangenen 

Prüfungen, regelmäßig von einer sachkundigen Person, auf der Grundlage der Betriebssicherheitsverordnung und der DGUV Information 208-016, geprüft werden.

Die Prüfergebnisse sind zu dokumentieren und die Leitern und Tritte sind mit einem Prüfsiegel zu versehen.



Unsere Leistungen:

 

Wir prüfen Leitern und Tritte als Sachkundige nach DGUV 206-016.
Alle Prüflinge erhalten von uns ein Prüfprotokoll mit dem Ergebnis der Prüfung und werden bei bestandener Prüfung mit der vorgeschriebenen Kennzeichnung versehen.
 
Sie werden an bevorstehende Prüfungen, Ihrer bereits bei uns geprüften Leitern und Tritte, acht Wochen vor Fälligkeit erinnert.