Allgemeines:
Um eine Ordnungsgemäße Funktion der Flüssigkeitsabscheideranlage zu gewährleisten und ein Überfüllen zu vermeiden, sollte die Abscheideranlage monatlich durch eine Eigenkontrolle und halbjährlich durch eine Wartung überprüft werden.
Durchzuführen ist die Eigenkontrolle sowie die Wartung durch einen Sachkundigen nach DIN 1999-100.
Die Betreiberpflichten für Abscheideranlagen sind nach § 23 WHG in Verbindung mit § 62 WHG definiert.
Weitere Betreiberpflichten ergeben sich aus der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen [AwSV].
Der Betrieb und die Wartung von Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten sind gemäß [DIN EN 858-2] und [DIN 1999-100] sowie unter Beachtung des [DWA-M 167-1] und [DWA-M 167-2] durchzuführen. Es sind die Betriebs- und Wartungsanleitungen des Herstellers zu beachten. Betriebsstörungen sind unverzüglich zu beheben.
Der Betrieb von Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten ist vom Betreiber eigenverantwortlich gemäß den Vorgaben der Aufsichtsbehörde, der Eigenkontrollverordnung und im bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweis zu überwachen.
unsere Leistungen:
Durchführung der monatlichen Eigenkontrolle
- Messung der Schichtdicke bzw. des Volumens der abgeschiedenen Leichtflüssigkeit im Abscheider
- Messung der Lage des Schlammspiegels im Schlammfang/Schlammsammelraum
- Kontrolle der Funktionsfähigkeit des selbsttätigen Abschlusses im Abscheider und ggf. vorhandene Alarmeinrichtungen
- Sichtkontrolle des Wasserstandes vor und hinter dem Koaleszenzeinsatz bei Wasserdurchfluss, um eine Verstopfung erkennen zu können
Durchführung der halbjährlichen Wartung
- Maßnahmen der Eigenkontrolle (s.o.)
- Kontrolle der Koaleszenzeinrichtung auf Beschädigung
- Reinigung der Koaleszenzeinrichtung
- Reinigung der Probenahmeeinrichtung
Dokumentation der Durchführung der Eigenkontrolle und Wartungen im Betriebstagebuch